Unter dem Namen "Waldgenossenschaft Steinhausen" besteht mit Sitz in Steinhausen eine Genossenschaft des privaten kantonalen Rechts gemäss Paragraph 31, Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Ihre Dauer ist unbeschränkt. Die Genossenschaft besteht aus 33 Gerechtigkeiten aufgeteilt auf 34 Genossenschafter.